Lohnbrennen

Das Lohnbrennen kann jede Person durchführen.

Der rechtliche Hersteller ist der Kontingentsinhaber.

Der Name des Lohnbrenners wird nicht erwähnt (z.B. Anträge bei ZAB, Etiketten etc.). Kommt es zu Problemen, wird der Kontingentsinhaber herangezogen. Der Kontingentsinhaber muss dann die Steuer entrichten.

Auf dem Formular "Abfindungsanmeldung" steht nur der Name des Brennereibesitzers, die Stoffe müssen als "nicht selbstgewonnen" angemeldet werden und das Lohnbrennen muss auf dem Formular angekreuzt sein.

Eine Lohnbrennerei darf nicht im Abschnitt sein. Ist einmal Lohnbrennen angemeldet worden, kommt die Brennerei für den gesamten Abschnittszeitraum nicht mehr in den Abschnitt hinein (siehe auch Abschnittsbrennen).