Neue Abfindungsformulare ab 01.01.2023

Informationen zu den Neuerungen bei der Abfindungsanmeldung:

Seit kurzem gibt es die neuen Online-Formulare auf www.zoll.de als Vorstufe zur Online-Abfindungsanmeldung. Diese Online-Formulare kann man am Bildschirm ausfüllen, anschließend ausdrucken und unterschreiben, um sie dann, wie bisher, per Post an das Hauptzollamt Stuttgart einsenden. Wer seine Abfindungsanmeldungen bereits online ausfüllt, für den/die ändert sich erst einmal nicht viel. Er/sie muss nur ab 01.01.2023 die neuen Formulare (Version 2023) nutzen. da ab dann die bisherigen Formulare (Versionen) nicht mehr gültig sind. Wir empfehlen die Nutzung der neuen Formulare ab sofort, da diese im Zuge der Neugestaltung mit Funktionalitäten für Nutzerführung und Komfort, wie z.B. einer Prüfung auf Vollständigkeit der Angaben, um Zurückweisungen zu reduzieren, ausgestattet sind.

Um immer die Aktuellen Formulare zu haben empfehlen es direkt unter www.zoll.de runter zu laden.

Die neuen Formulare können sie nach dem öffnen, auf Seite 2, als Vorlage (PDF) ausdrucken. Bitte beachten sie auch die die "Hinweise" und die "Rohstoffliste". Wir halten Sie hier auf dem Laufenden.

Fest steht bereits jetzt, dass für die spätere Online-Abfindungsanmeldung ein Elster-Zugang erforderlich sein wird. Elster (Abkürzung für „Elektronische Steuererklärung“), das Online-Portal der Finanzbehörden, wird als Zugang zum Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls genutzt werden. Falls Sie also noch keinen Elsterzugang haben, sollten Sie diesen umgehend beantragen. Wie das geht, erfahren Sie unter https://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl .